Lufthansa Aufsichtsrat lehnt Rettungspaket ab

Lufthansa lehnt Rettungspaket ab
Bleiben erstmal am Boden: Flugzeuge der Lufthansa @Photographer Oliver Roesler

Der Aufsichtsrat der Lufthansa lehnt das Rettungspaket ab, dass erst letzte Woche mit der Deutschen Regierung beschlossen wurde. Schuld daran sind dieses Mal allerdings die Auflagen der EU Kommission. Diese waren selbst in den Augen der Regierung nicht akzeptabel.

„Das lassen wir nicht mit uns machen“, sagte Kanzlerin Merkel bereits am Anfang der Woche auf einer Sitzung des CDU-Präsidiums. Die EU fordert laut Handelsblatt, dass die Lufthansa wertvolle Start- und Landerechte an den Drehkreuzen Frankfurt und München abgeben muss. Insgesamt sollen bis zu 20 Stellplätze an Low-Cost Carrier wie Ryanair abgeben werden.

Die daraus resultierenden wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Unternehmen sind für den Lufthansa Aufsichtsrat nicht tragbar. Zur Aufrechterhaltung der Solvenz stuft der Aufsichtsrat Stabilisierungsmaßnahmen des WSF aber weiter als die einzig gangbare Alternative ein.

Dementsprechend befindet man sich jetzt in einer noch unangenehmeren Situation als noch letzte Woche, da man die Angebote der EU so nicht annehmen will, aber auch nur die Insolvenz als einzige Alternative hat. Allerdings stehen die CDU und CSU hinter der Entscheidung der Lufthansa und stellen sich auf einen harten Kampf mit der EU Kommission ein.

Das auch große Airlines vor einer Insolvenz nicht sicher sind, zeigt unter anderem das Beispiel von Latam, die in Amerika Insolvenz unter Chapter 11 beantragt haben. Insofern gibt es für die knapp 140.000 Mitarbeiter der Lufthansa weiterhin keine Sicherheit.

Lufthansa lehnt Rettungspaket ab

So sehen die Stabilisierungsmaßnahmen aus

Das geplante Rettungspaket sieht Stabilisierungsmaßnahmen und Kredite von bis zu 9 Milliarden Euro vor.

Der WSF wird Stille Einlagen von insgesamt bis zu 5,7 Milliarden Euro in das Vermögen der Deutsche Lufthansa AG leisten. Davon werden ca. 4,7 Milliarden Euro im Sinne der Vorschriften des HGB und der IFRS als Eigenkapital eingestuft. In dieser Höhe ist die Stille Einlage unbefristet und kann vom Unternehmen ganz oder in Teilen gekündigt werden. Die Vergütung der Stillen Einlagen beträgt gemäß des abgestimmten Konzepts 4% für die Jahre 2020 und 2021. In den folgenden Jahren steigt die Vergütung bis auf 9,5% im Jahr 2027 an.

Außerdem wird der WSF im Wege einer Kapitalerhöhung Aktien zeichnen, um eine Beteiligung von 20% am Grundkapital der Deutsche Lufthansa AG aufzubauen. Der Bezugspreis soll 2,56 Euro je Aktie betragen, so dass sich die Bareinlage auf rund 300 Mio. Euro beläuft. Der WSF kann außerdem seinen Anteil am Grundkapital im Falle einer Übernahme der Gesellschaft auf 25% plus eine Aktie erhöhen.

Darüber hinaus kann ein weiterer Teil der Stillen Einlage bei Nichtzahlung der Vergütung durch die Gesellschaft frühestens ab den Jahren 2024 und 2026 in eine weitere Aktienbeteiligung von jeweils 5% am Grundkapital gewandelt werden. Die zweite Wandelungsmöglichkeit gilt jedoch nur, soweit der WSF nicht zuvor bereits seinen Anteil im Rahmen des vorstehend genannten Übernahmefalls erhöht hat. Eine Wandlung ist ferner auch zum Verwässerungsschutz möglich. Unter der Voraussetzung der vollen Rückzahlung der Stillen Einlagen durch das Unternehmen sowie eines Mindestveräußerungspreises von 2,56 Euro je Aktie zuzüglich einer jährlichen Verzinsung von 12%, verpflichtet sich der WSF jedoch zum vollständigen Verkauf seines Aktienbesitzes bis zum 31. Dezember 2023 zum Marktpreis.

Schließlich werden die Stabilisierungsmaßnahmen ergänzt durch eine syndizierte Kreditfazilität in Höhe von bis zu 3 Milliarden Euro unter Beteiligung der KfW und privater Banken mit einer Laufzeit von drei Jahren. Diese Fazilität steht noch unter Gremienvorbehalt.

Auflagen betreffen insbesondere den Verzicht auf künftige Dividendenzahlungen und Beschränkungen der Managementvergütung. Außerdem sollen zwei Sitze im Aufsichtsrat in Abstimmung mit der Bundesregierung besetzt werden, wovon ein Aufsichtsrat Mitglied des Prüfungsausschusses werden soll. Außer im Übernahmefall verpflichtet sich der WSF, sein Stimmrecht in der Hauptversammlung bei den üblichen Beschlüssen ordentlicher Hauptversammlungen nicht auszuüben.

Auszug aus der offiziellen Pressemitteilung

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