
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland warnt: Nach dem Urlaub erleben viele Autofahrer eine böse Überraschung. Statt Urlaubsfotos flattert plötzlich ein Bußgeld aus dem Ausland ins Haus – oft verbunden mit hohen Zusatzkosten oder Inkassoschreiben.
Hohe Forderungen sorgen für Ärger
Besonders häufig geht es um Parkverstöße auf privaten Flächen in Dänemark oder Österreich, nicht gezahlte Mautgebühren in Italien oder Ungarn sowie das unerlaubte Befahren von Umweltzonen wie in London oder Antwerpen. Viele Betroffene akzeptieren ein Bußgeld grundsätzlich, sind aber überrascht über die Höhe der Forderung.
Das EVZ erklärt: Verkehrsverstöße im Ausland werden oft strenger geahndet als in Deutschland.
Mietwagen: Gebühren oft zweifelhaft
Wer mit dem Mietwagen unterwegs war, muss mit doppelten Rechnungen rechnen – einerseits das eigentliche Bußgeld, andererseits eine Bearbeitungsgebühr des Autovermieters. Diese soll die Weitergabe der Fahrerdaten abdecken. Laut EVZ sind solche Zusatzgebühren aber in vielen Fällen rechtlich fragwürdig.
Tipp: Wenn eine ungerechtfertigte Abbuchung erfolgt, können Verbraucher über ein sogenanntes Chargeback-Verfahren bei ihrer Bank versuchen, das Geld zurückzuholen.
Bußgeld oder Vertragsstrafe – der Unterschied zählt
Ab 70 Euro (inkl. Gebühren) können ausländische Behörden ein Bußgeld aus dem Ausland über das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Deutschland vollstrecken lassen. Vertragsstrafen – zum Beispiel von privaten Parkplatz- oder Mautbetreibern – fallen hingegen unter das Zivilrecht. Sie können nicht durch das BfJ eingezogen werden, sondern müssten zivilrechtlich eingeklagt werden.
Inkassounternehmen dürfen zwar Forderungen anmahnen, aber keine Bußgelder vollstrecken. Überhöhte Inkassokosten, die das eigentliche Bußgeld weit übersteigen, solltest du nicht akzeptieren.
Inkassoschreiben prüfen
Viele Gemeinden im Ausland beauftragen private Inkassobüros wie Nivi SpA oder Euro Parking Collection. Für Verbraucher ist oft schwer zu erkennen, ob es sich um einen offiziellen Bescheid oder um eine private Vertragsstrafe handelt. Das EVZ rät deshalb: immer prüfen, ob der Vorgang plausibel ist und ob du wirklich zur angegebenen Zeit am Ort warst.
Fazit: Nicht ignorieren, sondern prüfen
Ein Bußgeld aus dem Ausland solltest du ernst nehmen – aber auch genau hinschauen. Offizielle Bescheide können vollstreckt werden, private Vertragsstrafen dagegen nicht ohne Weiteres. Bei Unsicherheit hilft das EVZ Deutschland kostenfrei weiter und erklärt, wie du richtig reagierst.
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