Rechte für Reisende – was dir im Urlaub wirklich zusteht

Flug verspätet, Hotel mangelhaft oder Zug ausgefallen? Erfahre, welche Ansprüche du im Urlaub hast.
Flug verspätet, Hotel mangelhaft oder Zug ausgefallen? Erfahre, welche Ansprüche du im Urlaub hast.

Rechte für Reisende sind ein Thema, über das man oft erst nachdenkt, wenn etwas schiefgeht. Flug verspätet, Hotel nicht wie beschrieben oder Zug fällt komplett aus – solche Situationen können schnell den Urlaub vermiesen. Doch wer seine Rechte kennt, kann viel entspannter reagieren.

Rechte für Reisende bei Pauschalreisen

Pauschalreisen sind beliebt, weil Flug, Hotel und Transfer in einem Paket gebucht werden. Aber was passiert, wenn die Unterkunft Mängel hat oder der Veranstalter insolvent geht?

Laut deutschem Recht müssen Reiseveranstalter eine mangelfreie Leistung erbringen. Gibt es Abweichungen – etwa ein fehlender Pool, Baulärm oder Überbuchung – darfst du Abhilfe verlangen. Der Veranstalter muss dann für Ersatz sorgen, z. B. ein gleichwertiges Hotel. Ist das nicht möglich, kannst du den Preis mindern oder sogar den Vertrag kündigen.

Auch die Benennung von Ersatzreisenden ist möglich: Kannst du selbst nicht fahren, darfst du eine andere Person schicken – rechtzeitig gemeldet bis spätestens sieben Tage vor Abreise.

Ein weiterer Schutz: Veranstalter müssen eine Insolvenzversicherung vorweisen. Damit wird gesichert, dass du dein Geld zurückbekommst oder im Notfall heimtransportiert wirst.

Rechte für Reisende im Flugzeug

Flugausfälle, Annullierungen oder Überbuchungen sind keine Seltenheit. Hier greift die europäische Fluggastrechteverordnung.

  • Verspätung ab drei Stunden: Anspruch auf Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro, je nach Flugstrecke.
  • Annullierung oder Überbuchung: Rückerstattung oder Ersatzbeförderung plus Entschädigung.
  • Betreuungsleistungen: Essen, Getränke, ggf. Hotelübernachtung bei langen Wartezeiten.
  • Gepäckschäden: Verlust oder Beschädigung muss innerhalb von sieben Tagen gemeldet werden. Die Entschädigung kann bis zu rund 1.862 Euro reichen.

Wichtig: Bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlung.

Rechte für Reisende im Zug

Auch Bahnfahrer sind geschützt. Ab 60 Minuten Verspätung gibt es 25 % des Ticketpreises zurück, ab 120 Minuten sogar 50 %.

Bei längeren Wartezeiten hast du Anspruch auf Hotelübernachtung oder darfst ein anderes Verkehrsmittel nutzen – im Nahverkehr sogar ICE oder Taxi, wenn keine Alternative fährt. Besonders praktisch: Viele Ansprüche können direkt online beim Servicecenter Fahrgastrechte eingereicht werden.

Achtung! Bahnfahrer bekommen ab 60 Minuten Verspätung 25 % zurück, ab 120 Minuten 50 %.

Rechte für Reisende im Fernbus

Fernbusse sind günstig, aber nicht immer pünktlich. Verspätet sich die Abfahrt um mehr als 120 Minuten oder fällt die Fahrt aus, kannst du den Fahrpreis zurückfordern oder eine alternative Beförderung verlangen.

Zusätzlich hast du Anspruch auf Snacks, Getränke oder eine Hotelunterkunft, wenn die Wartezeit besonders lang ist. Bei Unfällen muss das Unternehmen sogar für Unterkunft, Kleidung und medizinische Hilfe sorgen.

Rechte für Reisende auf dem Schiff

Auch Kreuzfahrten und Fährfahrten sind europaweit geregelt. Wird die Abfahrt annulliert oder stark verspätet, kannst du entweder kostenlos umbuchen oder dir den Preis erstatten lassen.

Kommt es zu Gepäckverlust oder Schäden, liegt die Entschädigungsgrenze bei mehreren tausend Euro. Rollstühle und Mobilitätshilfen müssen stets voll ersetzt werden.

Besondere Rechte für Reisende mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität haben Anspruch auf besondere Unterstützung – sei es im Flugzeug, Zug, Bus oder auf dem Schiff. Dazu gehören kostenfreie Hilfen beim Ein- und Aussteigen, Beförderung von Rollstühlen und die Möglichkeit, eine Begleitperson mitzunehmen.

Ablehnungen sind nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa aus Sicherheitsgründen. Beschwerden können an das Eisenbahn-Bundesamt oder das Luftfahrt-Bundesamt gerichtet werden.

Mit dem Auto ins Ausland – Apps helfen unterwegs

Auch wer mit dem Auto reist, sollte vorbereitet sein. Das Europäische Verbraucherzentrum bietet dazu die App „Mit dem Auto ins Ausland“ – mit Infos zu Maut, Unfall, Pannenhilfe oder Mietwagen. Zusätzlich gibt es die App „ECC-Net Travel“, die in vielen Sprachen konkrete Tipps und rechtliche Hilfestellung bietet.

Fazit

Ob Pauschalreise, Flug, Zug, Bus, Schiff oder Auto – überall gelten klare Regeln zum Schutz der Verbraucher. Wer seine Rechte für Reisende kennt, spart im Ernstfall Geld, Nerven und Zeit.

Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Broschüre „Reisezeit – Ihre Rechte“, Stand Juli 2025

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