Lebensmittel aus dem Urlaub: Was wirklich mit nach Hause darf

Lebensmittel aus dem Urlaub mitbringen? Erfahre, was erlaubt ist, welche Mengen gelten und wann Probleme beim Zoll drohen können.
Lebensmittel aus dem Urlaub mitbringen? Erfahre, was erlaubt ist, welche Mengen gelten und wann Probleme beim Zoll drohen können.

Lebensmittel aus dem Urlaub wie Käse aus Frankreich, Schinken aus Spanien oder Honig vom Straßenmarkt in Marokko sind beliebt – doch nicht alles darf einfach mit nach Hause. Doch bei Lebensmitteln aus dem Urlaub ist Vorsicht geboten: Was beim Zoll erlaubt ist und was nicht, hängt stark davon ab, woher du reist und was genau im Koffer liegt.

Lebensmittel aus dem Urlaub innerhalb der EU

Reist du innerhalb der EU, sieht es meist entspannt aus. Fleisch, Käse oder Joghurt aus Italien oder Frankreich darfst du grundsätzlich für den Eigenbedarf mitnehmen. Hier greift der freie Warenverkehr – zumindest solange keine tiergesundheitlichen Notlagen vorliegen.

Trotzdem gilt: Die Mitbringsel sollten realistisch für den privaten Gebrauch bestimmt sein. Wer kiloweise Salami einpackt, könnte bei einer Kontrolle Fragen beantworten müssen.

Lebensmittel aus dem Urlaub außerhalb der EU: strenge Regeln

Anders sieht es aus, wenn du aus einem Nicht-EU-Land zurück nach Deutschland reist. Hier gelten strenge Vorschriften zum Schutz vor Tierseuchen. Fleisch- und Milchprodukte – auch getrocknet oder geräuchert – dürfen grundsätzlich nicht eingeführt werden.

Privatpersonen werden dabei wie gewerbliche Importeure behandelt. Heißt: Wenn du wirklich eine Spezialität mitbringen willst, brauchst du tierärztliche Kontrollen, Gesundheitsbescheinigungen und offizielle Begleitdokumente. Der Aufwand ist groß – und lohnt sich selten.

Erlaubte Lebensmittel aus dem Urlaub

Ganz ohne kulinarische Souvenirs musst du aber nicht nach Hause fahren. Einige Lebensmittel tierischen Ursprungs sind in kleinen Mengen erlaubt, wenn sie für den Eigenbedarf gedacht sind:

  • Honig: bis zu 2 Kilogramm
  • Säuglingsnahrung: bis zu 2 Kilogramm, in original verschlossener Verpackung
  • Räucherfisch: bis zu 20 Kilogramm

Diese Produkte unterliegen geringeren Risiken und dürfen ohne Zusatzaufwand mitgebracht werden – solange du die Mengen nicht überschreitest.

Warum das alles so streng geregelt ist

Die Vorschriften dienen nicht der Schikane, sondern dem Schutz. Über Lebensmittel tierischen Ursprungs können gefährliche Tierkrankheiten wie Maul- und Klauenseuche oder Afrikanische Schweinepest eingeschleppt werden.

Was im eigenen Land gut kontrolliert wird, kann bei Einfuhren aus Drittländern schnell zum Risiko werden – auch für die Landwirtschaft.

Informieren lohnt sich

Wer bei Lebensmitteln aus dem Urlaub auf Nummer sicher gehen will, sollte sich vorab gut informieren. Besonders bei Reisen außerhalb der EU lohnt ein kurzer Check – etwa beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland, das hilfreiche Hinweise zu Einfuhrregeln, Freimengen und Zollfragen bereithält.

So landen am Ende wirklich nur die schönen Erinnerungen im Gepäck – und keine unangenehme Überraschung vom Zoll.

Für weitere Informationen lohnt sich ein Blick auf die Website des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.

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