EU-Parlament stärkt Rechte bei Pauschalreisen

Das EU-Parlament stärkt die Rechte bei Pauschalreisen und erweitert die Möglichkeiten für eine kostenlose Stornierung.
Das EU-Parlament stärkt die Rechte bei Pauschalreisen und erweitert die Möglichkeiten für eine kostenlose Stornierung.

Das Europäische Parlament hat neue Regeln beschlossen, die die Rechte bei Pauschalreisen in der Europäischen Union stärken sollen. Ziel der überarbeiteten Richtlinie ist es, Urlauber besser zu schützen, etwa bei Stornierungen, Rückerstattungen oder Problemen mit Reiseveranstaltern.

Die neuen Vorschriften wurden bereits mit den EU-Mitgliedstaaten abgestimmt und nun vom Parlament mit großer Mehrheit angenommen. Bevor sie in Kraft treten können, muss auch der Rat der Europäischen Union die Einigung formell bestätigen.

Klarere Regeln fĂĽr Rechte bei Pauschalreisen

Ein wichtiger Punkt der Reform betrifft die Definition einer Pauschalreise. Die neuen Vorschriften präzisieren genauer, wann eine Kombination von Reiseleistungen als Pauschalreise gilt.

Das betrifft insbesondere Online-Buchungen. Wenn mehrere Reiseleistungen – etwa Flug und Hotel – über miteinander verbundene Buchungsverfahren verschiedener Anbieter innerhalb von 24 Stunden gebucht werden und dabei persönliche Daten übertragen werden, kann dies künftig als Pauschalreise gelten.

Außerdem müssen Reiseveranstalter ihre Kunden künftig klar informieren, wenn zusätzliche Leistungen nicht Teil einer Pauschalreise sind.

Kostenlose Stornierung wird ausgeweitet

Die neuen Regeln erweitern auch die Möglichkeiten für eine kostenlose Stornierung. Bisher konnten Reisende ihre Pauschalreise nur dann ohne Gebühren stornieren, wenn außergewöhnliche Umstände am Reiseziel auftraten.

Künftig gilt dies auch, wenn solche Ereignisse am Abreiseort auftreten oder die Reise erheblich beeinträchtigen könnten. Ob die Umstände tatsächlich schwerwiegend genug sind, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden. Offizielle Reisehinweise können dabei als Orientierung dienen.

Neue Regeln fĂĽr Reisegutscheine

Während der Corona-Pandemie boten viele Reiseveranstalter Gutscheine anstelle von Rückerstattungen an. Die neue Richtlinie führt deshalb klare Regeln für Reisegutscheine ein.

Reisende haben künftig ausdrücklich das Recht, einen Gutschein abzulehnen und stattdessen eine Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen zu verlangen. Wenn ein Gutschein akzeptiert wird, darf er maximal zwölf Monate gültig sein.

Wird der Gutschein innerhalb dieser Zeit nicht vollständig genutzt, muss der verbleibende Betrag erstattet werden. Außerdem dürfen Unternehmen die Auswahl an Reiseleistungen für Gutscheininhaber nicht einschränken.

Fristen fĂĽr Beschwerden und RĂĽckerstattungen

Die Richtlinie legt außerdem fest, wie schnell Reiseveranstalter auf Beschwerden reagieren müssen. Nach Eingang einer Beschwerde müssen Unternehmen innerhalb von sieben Tagen eine Bestätigung senden und sich spätestens nach 60 Tagen mit einer Antwort melden.

Auch bei Insolvenzen sollen Reisende besser geschützt werden. Wenn ein Reiseveranstalter zahlungsunfähig wird, müssen Kunden ihr Geld aus der Insolvenzabsicherung innerhalb von sechs Monaten zurückerhalten – in besonders komplexen Fällen spätestens nach neun Monaten.

Wann die neuen Regeln gelten

Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments muss der Rat der Europäischen Union die Richtlinie noch formal verabschieden. Erst danach wird sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt offiziell in Kraft.

Die EU-Mitgliedstaaten haben anschließend 28 Monate Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Weitere sechs Monate später sollen die neuen Regeln für Rechte bei Pauschalreisen in der Praxis angewendet werden.

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