Fahrgastrechte der Deutschen Bahn: Wenn der Zug Verspätung hat

Fahrgastrechte der Deutschen Bahn / Bild: Markus Winkler - Unsplash
Fahrgastrechte der Deutschen Bahn / Bild: Markus Winkler - Unsplash

Die Deutsche Bahn ist für viele eine willkommene Alternative zu den oft überfüllten Straßen in Deutschland. Doch was passiert, wenn der Zug Verspätung hat? Welche Fahrgastrechte hat man dann? Welche Rechte du als Kunde hast und wie du als Fahrgast am besten vorgehst, wenn dein Zug Verspätung hat, erfährst du in diesem Beitrag.

Gerade im vergangenen Jahr hat das Servicecenter Fahrgastrechte der Bahn alle Hände voll zu tun gehabt, denn die Bahn-Verspätung im Eisenbahnverkehr hat 2022 einen Rekordwert erreicht. 

In den vergangenen Jahren schwankte die Quote der Zugverspätung zwischen 66,8 Prozent und 87,7 Prozent im Fernverkehr sowie 88,4 Prozent und 99,0 Prozent im Nahverkehr. 2022 lag die Verspätungsquote zwischen Mai und September bei einigen Strecken zwischen 50 und 65 Prozent, was bedeutet, dass mancherorts fast jeder zweite Zug des Eisenbahnunternehmens unpünktlich eintraf.

Aber mehr als ein Drittel der Reisenden versucht gar nicht erst den Entschädigungsanspruch für ihr Ticket beim Bahnunternehmen einzureichen. Dabei dauert es nur wenige Minuten deinen Antrag zu stellen und eine Entschädigung auf Basis der EU-Bahngastrechte-Verordnung zu erhalten.

Dabei ist es egal ob du im Nahverkehr oder mit einer BahnCard 100 unterwegs bist, ob du erste Klasse reist, ein Fahrkarte aus Papier oder ein Online-Ticket nutzt. Die Fahrgastrechte für Passagiere in der Europäischen Union sind klar geregelt.

Entschädigungen bei der Bahn

Als Fahrgast der Deutschen Bahn hast du Anspruch auf Entschädigung, wenn dein Zug verspätet ist. Diese kann in Form von Geld, Gutscheinen oder sogar einer kostenlosen Fahrt bestehen, du hast als Fahrgast immer Anspruch auf Geld bei einer Verspätung – und zwar egal, von welchem Eisenbahnunternehmen der Zug ist und egal, ob es sich um eine Verspätung im Nahverkehr der Bahn oder eine Verspätung im Fernverkehr der Bahn handelt.

Flagge der Europäischen Union - Bild: Christian Lue - Unsplash
Flagge der Europäischen Union – Bild: Christian Lue – Unsplash

Was steht dir laut EU-Verordnung als Kunde zu?

  • Bei 20 Minuten Zugverspätung, kannst du einen anderen Zug gleicher Preisklasse nutzen. Laut Verordnung ist auch die Zugbindung aufgehoben.
  • Wenn du deine Zugreise noch nicht angetreten hast und dein Zug mit absehbaren 60 Minuten Verspätung oder mehr am Zielbahnhof ankommt, brauchst du zum Beispiel gar nicht erst einsteigen und kannst den vollen Preis der Fahrkarte erstatten lassen.
  • Wenn du während deiner Reise feststellst (sprich du bist schon in der Bahn), dass dein Zug mit einer absehbaren Verspätung von 60 Minuten oder mehr am Zielbahnhof ankommt, kannst du in einem anderen Zug gleicher Preisklasse zu deinem Ausgangsbahnhof zurück fahren ohne eine weitere Fahrkarte zu kaufen. In diesem Fall bekommst du 100% des Preises deines Bahn-Tickets erstattet. Das folgende Video erklärt dies genauer.
  • Wenn deine Bahn-Verspätung 60 Minuten oder mehr beträgt, kannst du als Kunde 25 Prozent des Fahrpreises zurückverlangen.
  • Ab 120 Minuten Bahn-Verspätung am Zielbahnhof deiner Reise erhältst du in der Regel die Hälfte des Preises der Fahrkarte zurück.
  • Taxikosten werden unter gewissen Umständen bis 80 Euro übernommen. Bevor du auf eigene Faust ein Taxi nimmst, immer zuerst an einem Service Schalter (in Deutschland meist im DB Reisezentrum) des Bahnunternehmens nach einem alternativen Verkehrsmittel oder einem Taxigutschein fragen.
  • Sitzplatzreservierungen, die aufgrund eines Fehlers des Bahnunternehmens nicht genutzt werden konnten, werden zu 100% entschädigt.
  • Im Fall eines Downgrades von der 1. Klasse in die 2. Klasse gibt es ebenfalls eine Entschädigung.
  • Deine Ansprüche gelten bei Fehlern der Bahn sowie bei Streik, schlechtem Wetter oder anderer höherer Gewalt.
Das Fahrgastrechte-Formular findest du auf der Homepage der Deutschen Bahn finden oder direkt am Bahnhof.
Das Fahrgastrechte-Formular findest du auf der Homepage der Deutschen Bahn finden oder direkt am Bahnhof.

Wo kann ich meine Entschädigung geltend machen?

Um deine Entschädigung geltend zu machen, musst du ein Fahrgastrechte-Formular ausfüllen. Dieses kannst du entweder online auf der Homepage der Deutschen Bahn finden oder direkt am Bahnhof. Das Fahrgastrechte-Formular musst du ausgefüllt an die Deutsche Bahn senden, damit du deine Entschädigung erhalten kannst. Alternativ kannst du das Fahrgastrechte-Formular auch in einem DB Servicecenter Fahrgastrechte erhalten und dort ausfüllen.

Wenn du deine Ansprüche über dein Kundenkonto geltend machen möchtest, dann muss die Karte, mit der du fährst, dort hinterlegt sein (z. B. bei BahnCard 25, BahnCard 50 oder BahnCard 100).

Auch in der App DB Navigator kannst du deinen Antrag stellen. Klicke dazu einfach auf die Reise, für die du dies tun möchtest und dann unter Fahrgastrechte auf Entschädigung beantragen. Folge anschließend den weiteren Schritten. Tipp: Im DB Navigator kannst du auch schon im Voraus auf die Minute genau sehen, ob dein Zug im Fernverkehr oder Regionalverkehr Verspätung haben wird und wie groß diese ist.

Wie wird die Erstattung von Deutsche Bahn berechnet?
Bei Zugverspätungen über eine Stunde hast du Anspruch auf bis zu 25 % des Fahrpreises in Form einer Zugbindungs- oder Bahncard-Erstattung. / Foto:  Amol Tyagi –  Unsplash

Wie wird die Erstattung berechnet?

Die Erstattung wird anhand verschiedener Faktoren berechnet. Dazu zählen die Verspätungsdauer, die Entfernung des Zuges und der ursprüngliche Fahrpreis. Die genaue Höhe der Erstattung kann man auf der Homepage des Unternehmens nachlesen.

Als Fahrgast der Deutschen Bahn hast du Anspruch auf Entschädigung, wenn dein Zug verspätet ist. Diese Entschädigung kann in Form von Geld, Gutscheinen oder sogar einer kostenlosen Fahrt bestehen. Wie viel Erstattung du bekommst, hängt davon ab, wie stark deine Zugverspätung ist und welche Strecke du gebucht hast.

Bei Zugverspätungen über eine Stunde hast du Anspruch auf bis zu 25 % des Fahrpreises in Form einer Zugbindungs- oder Bahncard-Erstattung. Um diese Erstattung bei einer Zugverspätung von der DB zu erhalten, ist es aber wichtig, dass du diesen Anspruch über das Fahrgastrechte-Formular geltend machst. Nur dann zahlt dir die DB das Geld für jede Minute Verspätung zurück, die du als Fahrgast zu spät angekommen bist.

Darf ich bei einer DB Verspätung auch ein Taxi nutzen?

Es ist möglich, dass du bei einer Verspätung deines DB Zuges ein Taxi nutzen kannst. Der Preis für die Fahrt wird dir auch unter bestimmten Auflagen von der Bahn erstattet. Diese Richtlinien besagen, dass dein Zug mindestens 60 Minuten Verspätung haben muss. Weitere Informationen zu den Auflagen und Erstattungen findest du auf der Website der Bahn.

Entschädigung für verspätete Fahrt online beantragen

Wir erklären dir, wie du deine Entschädigung online oder mobil im DB Navigator in 3 einfachen Schritten beantragen kannst. Alles, was du dafür benötigst, ist ein Benutzerkonto bei der Bahn:

  1. Schritt: Melde dich mit deinem Benutzerkonto bei der Deutschen Bahn an und wähle deine Buchung bzw. deinen Zug aus, der Verspätung hat.
  2. Schritt: Unter Auftragsdetails findest du im DB Kundenkonto den Button zu Fahrgastrechten. Dort kannst du deine Entschädigung beantragen.
  3. Schritt: Im letzten Schritt musst du nur noch die wichtigsten Daten für deine Entschädigung angehen. Die meisten Daten hat die Bahn durch dein Konto ohnehin schon. Allerdings kannst du dort noch deine Kontodaten für die Rückerstattung deiner Zugverspätung eingeben.

Im Anschluss wird die Bahn deine Zugverspätung prüfen und dich informieren. Im Falle einer Zustimmung kannst du dein Geld innerhalb weniger Tage erwarten.

Fahrgastrechte der Deutschen Bahn - Entschädigung online beantragen
Fahrgastrechte der Deutschen Bahn – Entschädigung online beantragen
Fahrgastrechte der Deutschen Bahn - Buchung auswählen
Fahrgastrechte der Deutschen Bahn – Buchung auswählen

Mache deine Rechte bei einem Zugausfall geltend

Laut Verordnung der Bahn hast du als Kunde bei Zugausfall und Verspätung Anspruch auf eine Entschädigungen. Es ist wichtig, dass du deine Rechte kennst und sie effektiv anwendest. Dazu gehört es auch, den Kundenservice der Deutschen Bahn zu kontaktieren und dein Anliegen vorzubringen. Sie werden dir dann bei der Beantragung deiner Erstattung behilflich sein.

Auch wenn es ärgerlich ist, wenn dein Zug Verspätung hat, solltest du diese Situation nicht als verlorene Zeit ansehen. Nutze sie zum Beispiel lieber dazu, dich über deine Fahrgastrechte als Kunde der Deutschen Bahn zu informieren und das Fahrgastrechte-Formular schon während der Reise vorzubereiten.

Unabhängige Schlichtungsstelle bei Problemen mit der Entschädigung der Deutschen Bahn

Es kann durchaus vorkommen, dass du mit deinem Entschädigungsanspruch nicht zufrieden bist oder mit der Bearbeitung deines Problems durch das zuständige Eisenbahnunternehmen nicht zufrieden warst.

Hierfür gibt es die SÖP. Das ist eine unabhängige Schlichtungsstelle, die bei den eben genannten Fragen eingreifen und etwas tun kann.

Du kannst die Schlichtungsstelle sowohl über ein Formular auf www.soep-online. de, als auch telefonisch kontaktieren. Anschließend werden sie sich darum kümmern, die Streitigkeiten zwischen dir und dem Servicecenter-Fahrgastrechte beizulegen.

Außerdem informieren sie dich auch über die Rechte, die du als Fahrgast im Eisenbahnverkehr hast und wie du diese geltend machen kannst.

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