Rechte bei Flugausfall sind für viele Reisende ein Rätsel. Gerade im Winter kommt es in Europa immer wieder zu Verspätungen und gestrichenen Flügen durch Schnee, Eis oder starken Wind. Doch auch bei schlechtem Wetter bist du als Passagier nicht schutzlos.
Gerade in der Wintersaison ist es wichtig, die eigenen Ansprüche zu kennen, denn Wetterchaos an europäischen Flughäfen kann schnell zu langen Wartezeiten und geplatzten Reiseplänen führen.
Rechte bei Flugausfall in Europa
Die europäischen Fluggastrechte gelten für:
- Flüge innerhalb der EU
- Abflüge aus der EU mit jeder Airline
- Ankünfte in der EU mit einer EU-Airline
In diesen Fällen greift die EU-Verordnung 261/2004. Sie regelt, welche Ansprüche du bei Flugausfall oder Verspätung hast.
Deine Rechte bei Flugausfall
Wird dein Flug gestrichen, hast du grundsätzlich die Wahl zwischen:
- Erstattung des Ticketpreises
- Umbuchung auf einen späteren Flug
- Rückflug zum Startflughafen
Zusätzlich muss die Airline dich betreuen. Dazu gehören Mahlzeiten, Getränke und bei Bedarf eine Hotelübernachtung inklusive Transfer.
Rechte bei Flugausfall bei schlechtem Wetter
Auch bei Schnee oder Sturm gelten deine grundlegenden Passagierrechte. Die Airline hat eine sogenannte Betreuungspflicht. Das heißt, sie muss für Essen, Getränke, Unterkunft und eine alternative Beförderung sorgen.
Eine finanzielle Entschädigung ist jedoch nur fällig, wenn kein „außergewöhnlicher Umstand“ vorliegt.
Was als außergewöhnlicher Umstand gilt
Als außergewöhnlich gelten nur extreme Wetterereignisse wie:
- schwere Stürme
- Naturkatastrophen
- ungewöhnliche Schneefälle in Regionen, die sonst kaum betroffen sind
Normales Winterwetter an europäischen Flughäfen zählt in der Regel nicht dazu. Leichter Schneefall in Alpenregionen ist also kein automatischer Freifahrtschein für Airlines.

Keine Entschädigung heißt nicht keine Hilfe
Auch wenn keine Geldentschädigung gezahlt wird, bleiben deine Rechte bei Flugausfall bestehen. Die Airline muss dich informieren, versorgen und eine Lösung für deine Weiterreise anbieten.
Das gilt auch dann, wenn sich dein Flug wegen vorheriger Wetterprobleme verspätet hat.
Wann dir Entschädigung zusteht
Kommt dein Flug mit mehr als drei Stunden Verspätung am Ziel an oder wird kurzfristig gestrichen, kannst du Anspruch auf 250 bis 600 Euro haben. Entscheidend ist:
- Die Ursache darf kein außergewöhnlicher Umstand sein
- Die Airline muss verantwortlich sein
Die Höhe hängt von der Flugdistanz ab.
Was du bei Flugausfall tun solltest
Bei einem Flugausfall oder einer langen Verspätung:
- Bewahre alle Belege auf
- Bitte die Airline um eine schriftliche Bestätigung
- Dokumentiere die Dauer der Verzögerung
- Frage aktiv nach Betreuung und Alternativen
So bist du besser vorbereitet, falls du später Ansprüche geltend machen willst.
Reiseversicherung als Ergänzung
Eine Reiseversicherung kann zusätzliche Kosten abdecken, etwa für Hotel, Essen oder verpasste Anschlussflüge. Wichtig ist, dass die Police vor dem bekannten Wetterereignis abgeschlossen wurde.
Je nach Vertrag gelten unterschiedliche Wartezeiten und Voraussetzungen.
Wer seine Rechte bei Flugausfall kennt, kann in stressigen Situationen am Flughafen deutlich entspannter reagieren.
Offizielle Infos zu deinen Rechten bei Flugausfall
Eine verständliche Übersicht zu deinen Rechten bei Flugausfall findest du auf der offiziellen EU-Seite für Passagierrechte. Dort wird erklärt, wann dir Betreuung, Umbuchung, Erstattung oder Entschädigung zustehen.
Wie du sicher gehen kannst, keine Aktion mehr zu verpassen? Trage dich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter ein und vergiss nicht, ihn regelmäßig zu lesen.
Sammle Punkte + Meilen ohne Ende: Hier den kostenlosen Newsletter bestellen.






