
Laut dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland gelten bei einer Bahnverspätung auch bei Schnee und Eis klare Rechte. Verspätungen und Zugausfälle musst du nicht einfach hinnehmen – in vielen Fällen hast du Anspruch auf Unterstützung oder eine Erstattung.
Denn gerade im Winter gerät der Bahnverkehr schnell ins Wanken. Schnee, Eis und Minustemperaturen sorgen regelmäßig dafür, dass Züge ausfallen, Anschlüsse verpasst werden und Fahrpläne nicht eingehalten werden.
In der EU regeln die Fahrgastrechte, was dir bei Verspätungen und Zugausfällen zusteht. Diese Regeln gelten unabhängig davon, ob das Wetter oder technische Probleme der Auslöser sind.
Ab wann deine Rechte bei Bahnverspätung greifen
Kommt dein Zug mindestens 60 Minuten zu spät, kannst du kostenlos auf eine andere Verbindung umsteigen. Außerdem steht dir – wenn es praktisch möglich ist – eine angemessene Verpflegung zu.
Bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten kannst du 25 Prozent des Ticketpreises zurückfordern. Ab 120 Minuten sind es 50 Prozent. Diese Erstattung gilt sowohl für einfache Fahrten als auch für Hin- und Rücktickets.
Wird die Reise für dich durch die absehbare Verspätung sinnlos, etwa weil du einen wichtigen Termin verpasst, kannst du sogar den gesamten Fahrpreis zurückverlangen. Kosten für nicht genutzte Hotelübernachtungen werden allerdings nicht erstattet.
Warum deine Rechte bei Bahnverspätung auch im Winter gelten
Winterwetter allein hebt deine Ansprüche nicht auf. Ob Schnee und Eis als „höhere Gewalt“ gelten, wird im Einzelfall geprüft. Trotzdem bleiben wichtige Rechte bestehen.
Dazu gehören Umbuchungen, Verpflegung und gegebenenfalls eine Hotelübernachtung, wenn du dein Ziel nicht mehr am selben Tag erreichst. Auch alternative Transportmöglichkeiten müssen dir angeboten werden.
Du solltest dich also nicht davon abhalten lassen, deine Forderungen geltend zu machen – selbst dann, wenn das Wetter die Ursache für das Chaos war.
Was dir bei Zugausfall konkret zusteht
Fällt dein Zug aus oder kommst du nicht mehr weiter, muss die Bahn eine Lösung anbieten. Dazu zählen Ersatzverbindungen oder, wenn nötig, eine Übernachtung im Hotel.
Wichtig zu wissen: Deine AnsprĂĽche kannst du bis zu drei Monate nach der Fahrt einreichen. Auch Reisen aus der Vorweihnachtszeit lassen sich oft noch reklamieren.
Das EVZ stellt dafĂĽr ein Online-Tool bereit, mit dem du schnell prĂĽfen kannst, welche Rechte dir in deinem konkreten Fall zustehen.
So kommst du besser durch das Winterchaos
Mit ein paar einfachen MaĂźnahmen kannst du dich besser auf problematische Reisetage vorbereiten:
- Plane bei wichtigen Terminen immer einen Zeitpuffer ein.
- Aktiviere Push-Benachrichtigungen in Bahn-Apps.
- Dokumentiere Verspätungen mit Fotos oder Screenshots.
- Frage zuerst bei der Bahn nach, ob Verpflegung oder ein Hotel organisiert wird.
- Bewahre alle Belege für zusätzliche Ausgaben auf.
So kannst du deine Ansprüche später leichter durchsetzen.
Kostenlose Hilfe fĂĽr Reisende
Auf der Website des Europäischen Verbraucherzentrums findest du neben dem Bahn-Tool auch Musterbriefe und weitere Informationen zu deinen Fahrgastrechten. Zusätzlich gibt es Schlichtungsstellen, die bei Konflikten mit Bahnunternehmen unterstützen.
Gerade im Winter lohnt es sich, die eigenen Rechte zu kennen – denn Zugchaos bedeutet nicht, dass du machtlos bist.
Wie du sicher gehen kannst, keine Aktion mehr zu verpassen? Trage dich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter ein und vergiss nicht, ihn regelmäßig zu lesen.
Sammle Punkte + Meilen ohne Ende: Hier den kostenlosen Newsletter bestellen.





