Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) geht gegen Ryanair, TAP Air Portugal und Wizz Air vor. Der Grund dafür sind irreführende Informationen zur Erstattung bei Flugannullierung.
Nach einer Flugstreichung verwiesen die Fluggesellschaften betroffene Kunden für die Geldrückgabe oft pauschal an den jeweiligen Vermittler oder das Reiseportal. Laut ZEV ist dieses Vorgehen unzulässig.
So läuft die Erstattung bei Flugannullierung über Vermittler
In der Praxis erhielten Passagiere nach Ausfall ihres Fluges falsche Auskünfte, häufig direkt über automatisierte Chatbots. Wer über Plattformen wie eDreams, Gotogate oder Booking gebucht hatte, wurde einfach an das jeweilige Portal verwiesen.
Airlines behaupteten dabei fälschlicherweise, dass ohne direkte Zahlung an die Fluggesellschaft kein Anspruch auf eine Erstattung bestehe. Diese Praxis stellt nach Auffassung der Verbraucherschützer eine unlautere Irreführung dar.
Deine Rechte auf Erstattung bei Flugannullierung nach EU-Recht
Nach der EU-Fluggastrechteverordnung ist die Rechtslage eindeutig. Bei einem gestrichenen Flug kannst du zwischen einer anderweitigen Beförderung und der vollen Rückzahlung des Ticketpreises wählen.
Fällt deine Wahl auf die Geld zurück-Option, muss die ausführende Airline die Flugscheinkosten innerhalb von sieben Tagen erstatten. Eine direkte Erstattung bei Flugannullierung steht dir auch dann zu, wenn du die Buchung über ein externes Reiseportal abgewickelt hast.
Warum Buchungen über Drittanbieter oft zu Problemen führen
Wer Flüge über Vermittler bucht, gerät im Krisenfall oft in eine langwierige Zuständigkeitsfalle. Airline und Portal schieben sich die Verantwortung häufig monatelang gegenseitig zu.
Der pauschale Verweis auf Drittanbieter führt zu unnötigen Verzögerungen. Zudem können für Reisende zusätzliche Bearbeitungsgebühren bei der Rückabwicklung über den Vermittler entstehen.
Fazit zur Entscheidung des ZEV
Das ZEV hat die betroffenen Airlines abgemahnt und sie aufgefordert, diese irreführende Praxis einzustellen. Wenn du von einem Flugausfall betroffen bist, musst du dich nicht an den Vermittler verweisen lassen, sondern kannst dein Geld direkt von der Airline zurückfordern.
Solltest du Unstimmigkeiten bei den Fluggesellschaften feststellen, kannst du diese beim ZEV zur rechtlichen Prüfung unter rechtsdurchsetzung@cec-zev.eu melden.
(Quelle: Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.)
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