
Die EU Fluggastrechte Reform sorgt aktuell für Diskussionen in Brüssel. Seit dem 12. Januar 2026 hat der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments ein deutliches Signal gesendet: Die bisherigen Rechte von Flugreisenden sollen nicht geschwächt, sondern geschützt werden. Besonders wichtig bleibt dabei der Anspruch auf Entschädigung ab drei Stunden Verspätung.
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland begrüßt diese Linie ausdrücklich. Die EU verfüge über eines der stärksten Schutzsysteme für Passagiere weltweit, heißt es aus dem Verbraucherschutz. Diese Standards seien über Jahre gewachsen und dürften nicht aufgeweicht werden.
Entschädigung ab drei Stunden bleibt ein Kernpunkt
Seit fast zwei Jahrzehnten gilt in der EU: Wer mit mehr als drei Stunden Verspätung am Ziel ankommt, kann Anspruch auf Entschädigung haben. Genau dieser Punkt steht nun wieder im Fokus.
Während das Parlament an dieser Regel festhalten will, fordern einige Mitgliedstaaten höhere Schwellen. Je nach Flugstrecke sollen Entschädigungen erst nach vier bis sechs Stunden greifen. Nach Schätzungen würden dadurch bis zu 85 Prozent der betroffenen Reisenden schlechter gestellt als bisher.
Für Passagiere hieße das vor allem eins: längeres Warten am Flughafen, bevor überhaupt Rechte entstehen.
Warum der Rat einen anderen Kurs verfolgt
Der Rat der EU argumentiert, dass Airlines stärker entlastet werden müssten. Außerdem wolle man neue Geschäftsmodelle besser berücksichtigen. Verbraucherschützer sehen das kritisch.
Schon 2014 scheiterte eine Reform der Fluggastrechte am fehlenden Konsens. Sollte es erneut keine Einigung geben, bleibt zwar die aktuelle Rechtslage bestehen, notwendige Anpassungen würden jedoch ausbleiben.
Handgepäck als Streitpunkt
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft das Handgepäck. Aus Sicht des Europäischen Verbraucherzentrums sollte mindestens ein persönlicher Gegenstand und ein kleines Handgepäckstück immer im Ticketpreis enthalten sein.
Nur so könnten Reisende Angebote transparent vergleichen, ohne später mit Zusatzkosten überrascht zu werden. Gerade bei günstigen Tarifen sorgen unterschiedliche Gepäckregeln regelmäßig für Verwirrung.
Außergewöhnliche Umstände klarer regeln
Auch der Begriff der „außergewöhnlichen Umstände“ steht in der Kritik. Der Rat schlägt eine offene Definition vor, was Airlines mehr Spielraum geben würde, Entschädigungen abzulehnen.
Verbraucherschützer warnen, dass dies zu mehr Streitfällen führen könnte. Bisher haben klare Urteile des Europäischen Gerichtshofs dazu beigetragen, die Rechte der Fluggäste zu stärken. Erst kürzlich wurde entschieden, dass auch Vermittlungsgebühren bei Flugausfällen erstattet werden müssen.
Was bei Airline-Insolvenzen fehlt
Ein Dauerproblem bleiben Insolvenzen von Fluggesellschaften. Wird der Flugbetrieb eingestellt, haben Reisende oft kaum Chancen auf eine Rückerstattung.
Das Europäische Verbraucherzentrum fordert deshalb einen verpflichtenden Entschädigungsfonds. Airlines würden einzahlen, und betroffene Passagiere bekämen zumindest den Ticketpreis zurück. Aktuell gibt es dafür jedoch keine gesetzliche Grundlage.
Warum die Reform für viele wichtig ist
Mehr als 30 Prozent der Beschwerden beim EVZ Deutschland betreffen internationale Flüge. Das zeigt, wie relevant klare und verlässliche Regeln für Reisende sind.
Die EU Fluggastrechte Reform soll deshalb nicht nur bestehende Rechte sichern, sondern auch neue Lücken schließen. Ob das gelingt, hängt nun von den weiteren Verhandlungen zwischen Parlament und Rat ab.
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