Freunde werben und 200 PAYBACK-Punkte erhalten

Wusstest du, dass du und dein Freund jeweils 200 PAYBACK-Punkte erhalten, wenn du Freunde wirbst? Bild: Payback.de
Wusstest du, dass du und dein Freund jeweils 200 PAYBACK-Punkte erhalten, wenn du Freunde wirbst? Bild: Payback.de

Freunde werben und dabei 200 PAYBACK-Punkte sichern! Wusstest du, dass du und dein Freund jeweils 200 PAYBACK-Punkte erhalten, wenn du Freunde wirbst? 

Diese Aktion hat keine zeitliche Begrenzung oder Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl von geworbenen Freunden.

Dadurch bietet sich eine weitere Möglichkeit, zusätzliche PAYBACK-Punkte zu sammeln, ohne Geld ausgeben oder sich übermäßig anstrengen zu müssen.

Freunde werben und 200 PAYBACK-Punkte erhalten – So geht’s:

Um teilzunehmen, beginne damit, die Payback-Website zu besuchen. Logge dich anschließend in deinem Payback-Konto mit deiner Kundennummer und deinem persönlichen Passwort ein.

Banner auf der Payback-Website: "Freunde werben Freunde"
Banner auf der Payback-Website: „Freunde werben Freunde“ Bild: Payback.de

Nach dem Einloggen suche nach dem Banner mit der Überschrift „Freunde werben Freunde“ und klicke darauf.

Payback wird dir dann einen personalisierten Link zur Verfügung stellen, den du per E-Mail oder WhatsApp an Freunde und Bekannte weitergeben kannst.

Mit deinem personalisierten Link kannst du Freunde werben.
Mit deinem personalisierten Link kannst du Freunde werben. Bild: Payback.de

Sobald sich eine von dir geworbene Person innerhalb von 8 Wochen nach Erhalt des Angebots registriert und bei einem Payback-Partner mindestens zwei Euro ausgibt, werden dir 200 Payback-Punkte innerhalb von drei Monaten gutgeschrieben.

PAYBACK-Aktion "Freunde werben Freunde"
PAYBACK-Aktion „Freunde werben Freunde“. Bild: Payback.de

Freunde werben und 200 PAYBACK-Punkte erhalten – Die Bedingungen:

1. Um als Werber an der Freunde-werben-Freunde Aktion für das PAYBACK Programm teilnehmen zu können, müssen Sie Teilnehmer des PAYBACK Bonusprogramms sein.

2. Voraussetzung für den Erhalt der Empfehlungs-Prämie für den Werber und den Geworbenen ist, dass sich der Geworbene über den Link in der Empfehlungs-Nachricht („Empfehlungslink“) zum PAYBACK Programm anmeldet.

3. Als Werber können Sie den Empfehlungslink über ein digitales Medium Ihrer Wahl (z.B. WhatsApp oder E-Mail) an einen Freund versenden. Hierbei müssen Sie sicherstellen, den Geworbenen in diesem Zuge über den Prozess zu informieren.

4. Als Werber müssen Sie sicherstellen, dass der Empfänger mit dem Erhalt der Empfehlung sowie mit der Verwendung seiner Daten und einer Kontaktaufnahme durch PAYBACK im Rahmen dieses Empfehlungsprogramms einverstanden ist. Andernfalls ist der Werbende verantwortlich für Ansprüche des Geworbenen bzw. Dritter, die diese(r) wegen unaufgeforderter Zusendung der Empfehlung bzw. unaufgeforderter Kontaktaufnahme geltend machen und stellt PAYBACK insoweit von allen Ansprüchen in vollem Umfang frei. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche gegen den Werber bleibt PAYBACK unbenommen.

5. Die Werbung eines neuen Mitglieds ist nur online über PAYBACK.de möglich. Es gelten die allgemeinen Bedingungen für die Anmeldung zum PAYBACK Programm. Die geworbene Person muss mindestens 16 Jahre alt sein, darf noch kein PAYBACK Konto besitzen und nicht ein Angehöriger desselben Haushaltes sein.

6. Um die Punkte gutgeschrieben zu bekommen, muss der Geworbene innerhalb von 8 Wochen nach Anmeldung zum PAYBACK Programm einen mit PAYBACK Punkten incentivierten Einkauf in Höhe von mindestens 2€ getätigt haben. Die Punktegutschrift für die erfolgreiche Weiterempfehlung erfolgt spätestens nach 3 Monaten, sofern die Punkte nicht gesperrt sind. Sollten die Punkte gesperrt sein (z.B. durch Online-Einkäufe), erfolgt die Punktegutschrift erst nachdem die Punkte freigeschalten sind.

7. Die Höhe der Empfehlungs-Prämie, die der Werber und der Geworbene für die Freundschaftswerbung erhalten, ist abhängig von der jeweiligen Aktion und der Karte, über die mit dem Geworbenen ein Vertrag geschlossen wird. Die Höhe der jeweiligen Empfehlungs-Prämie wird dem Werber und dem Geworbenen im Rahmen des Freundschaftswerbungsprozesses dargestellt.

8. PAYBACK behält sich vor, Ihnen in Missbrauchsfällen das Konto zu sperren und die Extra-Punkte nicht gutzuschreiben, z.B. im Falle von Kundenbeschwerden wegen Spamming.
Freundschaftswerbung ist ausschließlich im privaten Bereich gestattet. Eine Freundschaftswerbung zu gewerblichen Zwecken ist untersagt. Im Fall einer gewerblichen Freundschaftswerbung behält sich PAYBACK das Recht vor, sowohl dem Werber als auch dem Geworbenen die Gutschrift der Empfehlungs-Prämie zu verweigern.

9. Datenschutz
PAYBACK verarbeitet zur Durchführung des Freunde-werben-Freunde Prozesses Ihre personenbezogenen Daten. Im Einzelnen handelt es sich bei den Daten um:

  • den personalisierten Empfehlungslink: Dieser enthält einen individuellen URL-Parameter, d.h. eine 36-stellige, eindeutige ID, die notwendig ist, um dem Werber später die Empfehlungs-Prämie zuordnen zu können.
  • Ihre PAYBACK Kartennummer

Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Vertragserfüllung und vorvertragliche Maßnahmen). Die Daten über die Punktegutschrift an den Werber löscht PAYBACK nach Ablauf der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten nach 10 Jahren. Im Übrigen löscht PAYBACK die durch die Aktion angefallenen Daten bereits 12 Monate nach Versand des Empfehlungslinks, sofern der Geworbene den Link nicht innerhalb von 9 Monaten nach Versand nutzt.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen von PAYBACK.

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