Update: Handgepäck-Gebühren

EU will Handgepäck-Gebühren abschaffen – einheitliche Regeln sollen Klarheit für Passagiere bringen.
EU will Handgepäck-Gebühren abschaffen – einheitliche Regeln sollen Klarheit für Passagiere bringen.

Die Handgepäck-Gebühren sind für viele Reisende ein echtes Ärgernis – und das völlig zu Recht. Während manche Airlines einen kleinen Trolley noch kostenlos erlauben, verlangen andere inzwischen selbst für eine Handtasche Aufpreis. Doch was ist erlaubt, was verboten – und plant die EU endlich eine einheitliche Regelung?

Seit dem Sommer 2025 nimmt das Thema wieder Fahrt auf. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) hat sich die Gepäckregeln europäischer Airlines genauer angeschaut und liefert wertvolle Tipps für deinen nächsten Flug.

Unterschiedliche Regeln: Was ist im Preis drin?

Ob Kurztrip oder Sommerurlaub – was ins Gepäck darf, hängt stark von der Airline und dem gebuchten Tarif ab. Aufgabegepäck ist mittlerweile meist nur noch auf Langstrecken inklusive. Bei Europaflügen musst du in vielen Fällen für den Koffer extra zahlen.

Beim Handgepäck sieht es ähnlich aus: Während einige Fluggesellschaften ein kleines Gepäckstück (z. B. 55 × 40 × 23 cm bei 8 kg) kostenlos erlauben, gestatten andere nur noch eine kleine Tasche unter dem Vordersitz. Alles Weitere kostet – manchmal mehr, als man denkt.

Einheitliche Handgepäck-Gebühren in Sicht?

Schon 2014 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Handgepäck gebührenfrei mitreisen darf – solange Größe und Gewicht angemessen sind. Doch weil es keine EU-weit verbindlichen Regeln gibt, bleibt viel Interpretationsspielraum.

Deshalb begrüßt das EVZ den aktuellen Vorstoß des Verkehrsausschusses im EU-Parlament: Demnach sollen alle Passagiere Anspruch auf ein Handgepäckstück (bis 7 kg) ohne Aufpreis bekommen. Die Entscheidung steht jedoch noch aus – erst das Plenum muss zustimmen. Danach folgen Verhandlungen mit Kommission und Rat.

Was darf ins Handgepäck – und was nicht?

Wenn klar ist, wie viel du mitnehmen darfst, stellt sich die Frage: Was kommt wohin? Für das Handgepäck gelten in der EU strenge Sicherheitsregeln:

  • Flüssigkeiten nur in 100 ml-Behältern (max. 1 Liter gesamt, in wiederverschließbarem Beutel)
  • Babynahrung und flüssige Medikamente sind erlaubt – am besten mit Attest
  • Keine spitzen oder scharfen Gegenstände wie Taschenmesser, Stricknadeln oder Nagelfeilen
  • Elektronische Geräte mit Akku (Laptops, E-Zigaretten) gehören ins Handgepäck – nicht in den Koffer
  • Kerzen, Spraydosen und explosive Substanzen sind komplett verboten

Tipp: Informiere dich vor dem Flug auf der Airline-Website über erlaubte Gegenstände. Auch das Luftfahrtbundesamt bietet eine Übersicht über Gefahrgut im Flugverkehr.

Medikamente im Handgepäck? Ja – aber mit Bedacht

Wer auf Medikamente angewiesen ist, sollte vorsorgen: Packe mindestens die doppelte Menge des benötigten Vorrats ins Handgepäck – für den Fall von Flugverspätungen oder verlorenem Gepäck.

Tabletten und Pulver sind grundsätzlich erlaubt. Für flüssige Arzneien gelten die gleichen Regeln wie für andere Flüssigkeiten. Falls du Spritzen oder größere Mengen mitführen musst, besorge dir am besten ein ärztliches Attest – zum Beispiel über ein Formular vom ADAC.

Achtung: Beachte unbedingt die Einfuhrregeln im Zielland. Manche Medikamente (z. B. starke Schmerzmittel) unterliegen dort dem Betäubungsmittelgesetz. Eine ärztliche Bescheinigung ist dann Pflicht.

Fazit: Besser vorbereitet fliegen

Die Handgepäck-Gebühren sorgen weiterhin für Verwirrung – vor allem durch fehlende EU-Standards. Wer gut vorbereitet ist, spart Nerven und Geld. Lies vor jeder Reise die Regeln deiner Airline und plane dein Gepäck entsprechend.

Mit dem möglichen Vorstoß der EU in Richtung einheitlicher Gepäckregeln könnte bald mehr Klarheit herrschen. Bis dahin gilt: Wissen ist Macht – und spart Gebühren.

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